Das neue Begutachtungssystem (NBA)

Seit 2017 wird der Pflegebedarf nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Dabei werden sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet:

Mobilität
10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeit
15 %
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
15 %
Selbstversorgung
40 %
Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
20 %
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
15 %

Übersicht der Pflegegrade

Geringe Beeinträchtigung

Geringe personelle Unterstützung, teilweise Hilfe bei der Selbstversorgung, Verlassen der Wohnung und Haushaltsführung.

  • 125 € monatlich als Entlastungsbetrag
  • 40 € für Pflegehilfsmittel
Erhebliche Beeinträchtigung

Erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag.

  • Pflegesachleistung: bis 761 €/Monat
  • Pflegegeld: 332 €/Monat
Schwere Beeinträchtigung

Schwere Einschränkung der Selbstständigkeit, hoher Pflegebedarf.

  • Pflegesachleistung: bis 1.432 €/Monat
  • Pflegegeld: 572 €/Monat
Schwerste Beeinträchtigung

Schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit, umfassender Pflegebedarf.

  • Pflegesachleistung: bis 1.778 €/Monat
  • Pflegegeld: 764 €/Monat
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Schwerste Einschränkung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

  • Pflegesachleistung: bis 2.200 €/Monat
  • Pflegegeld: 946 €/Monat

Hinweis: Die genannten Geldbeträge sind Richtwerte (Stand 2024). Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal einzusetzen.

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