Die 5 Pflegegrade
Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Alles über die Begutachtung und die Pflegegrade 1–5.
Das neue Begutachtungssystem (NBA)
Seit 2017 wird der Pflegebedarf nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Dabei werden sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet:
Übersicht der Pflegegrade
Geringe personelle Unterstützung, teilweise Hilfe bei der Selbstversorgung, Verlassen der Wohnung und Haushaltsführung.
- 125 € monatlich als Entlastungsbetrag
- 40 € für Pflegehilfsmittel
Erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag.
- Pflegesachleistung: bis 761 €/Monat
- Pflegegeld: 332 €/Monat
Schwere Einschränkung der Selbstständigkeit, hoher Pflegebedarf.
- Pflegesachleistung: bis 1.432 €/Monat
- Pflegegeld: 572 €/Monat
Schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit, umfassender Pflegebedarf.
- Pflegesachleistung: bis 1.778 €/Monat
- Pflegegeld: 764 €/Monat
Schwerste Einschränkung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
- Pflegesachleistung: bis 2.200 €/Monat
- Pflegegeld: 946 €/Monat
Hinweis: Die genannten Geldbeträge sind Richtwerte (Stand 2024). Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal einzusetzen.