Finanzierung durch die Pflegekasse

Tagespflege ist in vielen Fällen vollständig oder überwiegend durch die Pflegekasse finanzierbar. Dabei kommen verschiedene Leistungsarten in Betracht:

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 können ihre Pflegesachleistungen für die Tagespflege einsetzen. Diese können zusätzlich zur häuslichen Pflege genutzt werden, da seit 2015 Tagespflege und ambulante Pflege nicht mehr gegeneinander aufgerechnet werden.

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1–5) erhalten monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag, der auch für die Tagespflege eingesetzt werden kann.

Kombinationsleistungen

Wer nicht die vollen Pflegesachleistungen ausschöpft, kann den verbleibenden Anteil anteilig als Pflegegeld erhalten. Durch geschickte Kombination lassen sich die Kosten deutlich senken.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns individuell beraten. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie die Finanzierung in Ihrer konkreten Situation aussieht.

Im Preis inbegriffen

  • Professionelle Pflege und Betreuung
  • Tagesstrukturierung und Aktivierung
  • Frühstück, Mittagessen und Kaffeepause
  • Alle Getränke über den Tag
  • Hol- und Bringdienst (auf Anfrage)
  • Körperpflege und Hygiene
  • Behandlungspflege nach Verordnung

Anmeldung & Schnuppertag

Der erste Schritt ist einfach: Rufen Sie uns an! Wir beantworten alle Fragen zu Kosten und Finanzierung und laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Schnuppertag ein.

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