Pflegegrade

Die einzelnen Pflegegrade werden je nach Schweregrad der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung Ihres Angehörigen von Grad 1 bis 5 unterteilt.

Der Pflegebedürftige wird nach dem neuen Begutachtungssystem (NBA) geprüft. Dies wird in 6 Module gegliedert, die unterschiedliche Gewichtung haben (siehe Prozentanteil).

1. Mobilität (10 %)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeit (15 %)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
4. Selbstversorgung (40 %)
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Die MDK vergibt für jeden der sechs Module unterschiedlich hohe Punkte, daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl und nach einem speziellen Verfahren die Zuordnung eines Pflegegrads.

Pflegegrad 1 –  geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(erhalten nur geringe personelle Unterstützung, teilweise Hilfe bei der Selbstversorgung, Verlassen der Wohnung, Haushaltsführung)

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Leistungen der häuslichen Pflege

Geringfügig Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 € als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen und monatlich 40 € für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln  zu.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können statt dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte beantragen.

Pflegegrad Pflegesachleistungen
(Geldleistung pro Monat)
1 0 €
2 724 €
3 1.363 €
4 1.693 €
5 2.095 €
Pflegegrad Pflegegeld
(Geldleistung pro Monat)
1 0 €
2 316 €
3 545 €
4 728 €
5 901 €